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Digitale Verwaltung: Die eAkte für Bundesbehörden kommt

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„Papierkram ist das Letzte“ – so formulierte es Kölns ehemaliger Stadtdirektor Guido Kahlen auf dem 5. Kölner Vergabetag im September dieses Jahres. Was für den Bereich Beschaffung und Vergabe durch die Vergaberechtsreform 2016 und die zukünftige Verpflichtung zur eVergabe erfolgreich angestoßen wurde, wird auch in anderen Bereichen Realität: Das Bundesministerium des Inneren hat derzeit die eAkte für Bundesbehörden ausgeschrieben. Unternehmen können sich bis zum 10.01.2017 um den Auftrag, der ein Volumen von 66 Millionen Euro hat, bewerben, um für ca. 200.000 Arbeitsplätze der Bundesbehörden eine Lösung zur elektronischen Aktenführung zu liefern.

Ende des „Papierkriegs“ in Behörden und Verwaltung

Die Einführung der eAkte bedeutet das Ende des „Papierkriegs“ in Behörden und Verwaltung und birgt, wie die positiven Erfahrungen mit der eVergabe zeigen, enorme Möglichkeiten für Einsparungen und Effizienzsteigerung. Die entscheidenden Vorteile der elektronischen Akte: Der Zugriff kann von überall her erfolgen, alle Nutzer haben den gleichen Kenntnisstand, Informationen lassen sich leichter finden, ganz zu schweigen von der Papier- und Platzersparnis. Die Ausschreibung der eAkte für die Bundesbehörden gehört zu dem Projekt „IT-Konsolidierung Bund“, dessen Ziel es ist, die IT des Bundes auch angesichts den Anforderungen der Digitalisierung leistungs- und zukunftsfähig zu gestalten, um flexibel auf Innovationen und technologische Trends reagieren zu können. Es umfasst im Wesentlichen die drei Themenfelder Betriebskonsolidierung, Dienstekonsolidierung und Beschaffungsbündelung.

Paradebeispiel eBeschaffung und eVergabe

Der Ausbau von eGovernment dient nicht nur der Vereinfachung von Prozessen innerhalb der Verwaltung, sondern hat entscheidende Vorteile sowohl für Bürger als auch für die Wirtschaft. Neben Verbesserung der Kommunikation, der Vereinfachung und Verkürzung von Vorgängen stehen bei allen eGovernment-Maßnahmen vor allem Einsparpotentiale und Steigerung von Transparenz im Vordergrund. Insbesondere im Bereich der öffentlichen Beschaffung gilt eProcurement als Paradebeispiel für die erfolgreiche Digitalisierung von Verwaltungsprozessen. In diesen Bereich gehört auch die eVergabe, die mit subreport ELViS bereits seit über 15 Jahren ohne Medienbrüche möglich ist. Die Einführung der eAkte für Bundesbehörden ist also ein weiterer Schritt in die richtige Richtung, dem hoffentlich bald auch die Länder und Kommunen folgen werden.

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