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Für wen lohnt sich die Gründung einer Bietergemeinschaft?

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Eine Bietergemeinschaft ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Unternehmen, um sich gemeinschaftlich auf eine (öffentliche) Ausschreibung zu bewerben und den Auftrag im Zuschlagsfall als Arbeitsgemeinschaft auszuführen. Das gemeinschaftliche Angebot einer Bietergemeinschaft muss dabei vom Auftraggeber gleichwertig mit einem Einzelangebot behandelt werden, sofern in den Vergabeunterlagen Angebote von Bietergemeinschaften nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurden. Dabei tritt die Bietergemeinschaft als eigene Gesellschaft auf, deren Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften. Unterschieden wird zwischen horizontalen Bietergemeinschaften, in denen sich mehrere Unternehmen aus der gleichen Branche zusammenschließen, und vertikalen Bietergemeinschaften, in denen sich Unternehmen aus verschiedenen Gewerken zusammenfinden.

Chance für Handwerker, Kleinstbetriebe, Nischenunternehmen und Newcomer

In Zeiten wachsender Einkaufsvolumina und steigender Nachfrage nach Waren und Dienstleistungen aus einer Hand auch durch öffentliche Auftraggeber bietet es sich für Unternehmen besonders an, Kapazitäten zu bündeln und sich in einer Bietergemeinschaft zusammenzuschließen. Durch die Gründung einer Bietergemeinschaft kann ein Einzelunternehmen Schwächen bei den eigenen Ressourcen wie z. B. bei Leistungsfähigkeit oder Fachkenntnis ausgleichen. Das macht Bietergemeinschaften insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen besonders attraktiv, wie etwa kleine Handwerksbetriebe, Nischenunternehmen und „Newcomer“, die für sich alleine nur wenig Erfolgsaussichten bei öffentlichen Ausschreibungen hätten.

Was ist zu beachten?

Beteiligen sich kleine und mittlere Unternehmen in einer Bietergemeinschaft an einer Ausschreibung, haben sie somit die Möglichkeit, erfolgreich gegen größere, etablierte Unternehmen zu konkurrieren. Ihr Angebot wird wie ein Einzelangebot behandelt. Die Angebote von Bietergemeinschaften müssen deshalb um entsprechende Erklärungen ergänzt werden, in denen Zweck, Mitglieder und bevollmächtigte Vertreter sowie die Absicht zur Gründung einer Arbeitsgemeinschaft und zur gesamtschuldnerischen Haftung erläutert werden. Gewinnt eine Bietergemeinschaft die Ausschreibung, wird sie zur Arbeitsgemeinschaft, die sich rechtlich verbindlich zur Ausführung des Auftrags verpflichtet. Übrigens: Bietergemeinschaften sind darüber hinaus auch eine Chance für Auftraggeber. Denn gerade in Zeiten, in denen nicht selten keine oder nur einzelne Angebote zu öffentlichen Ausschreibungen eingehen, können Auftraggeber durch die Zulassung von Bietergemeinschaften neue Bewerbergruppen erschließen und den Wettbewerb stärken.

 

 

 

 

 

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