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Herausforderung Konzessionsvergabe

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„Vergabe der Stromkonzessionen im Raum Achern wird zum Eiertanz“, so lautet die Überschrift eines Artikels der Badischen Neuesten Nachrichten vom 12. Juni 2017. Bereits seit 2010 bemühen sich eine Reihe von Gemeinden und Städten im nördlichen Ortenau um die Vergabe von Stromkonzessionen. Das Vergabeverfahren befindet sich bereits im zweiten Anlauf, hat bereits vier Mal das Mannheimer Landes- und das Karlsruher Oberlandesgericht beschäftigt und – nicht zuletzt – den Steuerzahler einen sechsstelligen Betrag gekostet. Ursache für den Konflikt ist, dass der bisherige Versorger Süwag aus Frankfurt die Rechtmäßigkeit der Vergabeentscheidung für das E-Werk Mittelbaden anzweifelte und Berufung erwirkt hatte.

Neue Konzessionsvergabeverordnung seit 2016

Die Vergabe von Konzessionen ermöglicht es beispielsweise kommunalen Vergabestellen, (Dienst-)Leistungen für ihre Bürger durchführen zu lassen, ohne selbst dafür aufkommen zu müssen. Dabei wird das Betriebsrisiko vom Konzessionsgeber auf den Konzessionsnehmer übertragen. Mit der europäischen Konzessionsvergaberichtlinie 2017/23/EU, die 2016 im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) umgesetzt wurde, hat der Gesetzgeber erstmals eine umfassende und rechtssichere Regelung für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen geschaffen. Das neuen Recht ist ab einem Schwellenwert von 5,225 Millionen Euro anzuwenden. Doch trotz der rechtlichen Rahmenbedingungen erleben insbesondere kommunale Auftraggeber immer wieder böse Überraschungen bei Konzessionsvergaben, weil die Vergabeentscheidungen von Mitbewerbern erfolgreich angefochten werden.

Albtraum Konzessionsvergabe?

Meistens monieren nicht bezuschlagte Unternehmen – häufig übrigens jene, die die Konzession bisher innehatten – ungenaue und inkorrekte Auswahl- oder Bewertungskriterien sowie fehlende Diskriminierungsfreiheit. Situationen wie im Ortenaukreis, aber beispielsweise auch in Delmenhorst oder Berlin, sind die Folge. Es gebe inzwischen Kommunen, die das Auslaufen von Stromkonzessionen gar nicht mehr anzeigen würden aus Angst, in diese juristische Mühle zu geraten, zitiert der eingangs erwähnte Artikel den Acherner Baubürgermeister Dietmar Stiefel.

Mehr Sicherheit und Transparenz durch eVergabe

Die eVergabe kann dabei helfen, dass die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen für kommunale Vergabestellen nicht „zum Eiertanz“ wird. Schon jetzt gilt auch bei der Konzessionsvergabe wie bei allen europaweiten Ausschreibungen die Pflicht zur elektronischen Bereitstellung der Vergabeunterlagen und zur digitalen Kommunikation. Darüber hinaus bietet das Elektronische Vergabeinformations-System subreport ELViS bereits jetzt die Möglichkeit, Konzessionsvergabeverfahren vollständig elektronisch durchzuführen. Die elektronische Vergabe bietet Rechtssicherheit, reduziert Fehlerquellen und schafft Transparenz – beispielsweise durch intelligente Formulare und Plausibilitätsprüfungen bei der Eingabe der erforderlichen Daten sowie durch eine Nachrichtenfunktion, die die gesamte Bieterkommunikation dokumentiert und sicherstellt, dass alle Bewerber über den gleichen Informationsstand verfügen.

 

 

 

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