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UVgO – eVergabe unterhalb der Schwelle schon ab 2019?

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Kaum ist die neue Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), die zukünftig die VOL/A ersetzen soll, im Bundesanzeiger veröffentlicht worden, sind die Diskussionen entbrannt. Neben der Frage, ob mit der neuen Verfahrensordnung wirklich die angestrebte Vereinfachung gelungen ist und Vergaben flexibler und effizienter werden, geht es auch um das Thema eVergabe: Wird die elektronische Vergabe im Unterschwellenbereich bereits 2019 – und nicht erst 2020 – verpflichtend?

eVergabe im Unterschwellenbereich ab 2019

In § 38 der UVgO zur Form und Übermittlung der Teilnahmeanträge und Angebote heißt es unter (2):

Ab dem 1. Januar 2019 akzeptiert der Auftraggeber die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 7, auch wenn er die Übermittlung auf dem Postweg, durch Telefax oder durch einen anderen geeigneten Weg oder durch Kombination dieser Mittel vorgegeben hat. Dasselbe gilt für die sonstige Kommunikation nach § 7.

Das bedeutet für Vergabestellen und öffentliche Auftraggeber, dass bereits 2019 eine eVergabe-Lösung einsatzbereit sein muss und nicht erst 2020, wie bisher erwartet wurde.

Zahlreiche Gründe sprechen für die eVergabe

Obwohl die eVergabe mit der EU-Vergaberechtsreform für den Oberschwellenbereich bereits ab 2018 verpflichtend wird, hatten viele gehofft, im Bereich der Unterschwelle noch zwei weitere Jahre Zeit für die Einführung zu haben. Denn insbesondere in kleineren Vergabestellen sind die Hemmschwellen angesichts der elektronischen Vergabe von Aufträgen nach wie vor vorhanden. Und das, obwohl zahlreiche Gründe für die eVergabe sprechen und sich die digitale Vergabe von Aufträgen bereits bei so vielen Auftraggebern bewährt hat. Denn eVergabe spart Zeit und Geld und ist deshalb gerade für kleine und mittlere Vergabestellen absolut zukunftsweisend.

Auftraggeber und Bieter profitieren von eVergabe

Gerade für diese Zielgruppe stellt das Elektronische Vergabeinformations-System subreport ELViS einen perfekten Start in die eVergabe dar. Die webbasierte Lösung bringt fast keinen Installations- und Schulungsaufwand mit sich, ist nach der Registrierung sofort einsetzbar und kann alle Verfahrensarten einfach, effizient und rechtssicher abbilden. „Wir freuen uns, dass mit der neuen UVgO nun auch für die Unterschwelle der Countdown für die eVergabe läuft“, begrüßt subreport Geschäftsführerin Christiane Schäffer die Vorgaben der neuen Verfahrensordnung. „Unsere Erfahrung zeigt, dass Auftraggeber wie Bieter von der eVergabe nur profitieren können. Für unser eVergabe-System subreport ELViS haben wir alle Arbeitsschritte des Vergabeverfahrens komplett ins Digitale übersetzt und bieten eine intuitive, selbsterklärende Lösung, gerade auch für kleine Vergabestellen.“

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