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UVgO im Bundesanzeiger veröffentlicht

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Gestern ist der offizielle Startschuss gefallen: Die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) wurde im Bundesanzeiger bekannt gemacht (BAnz AT 07.02.2017 B1). Sowohl die Verfahrensordnung (B1) als auch die Erläuterungen (B2) können auf den Seiten des Bundesanzeigers eingesehen werden.

Die UVgO ersetzt die Bekanntmachung der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A). Angelehnt an die neue Vergabeverordnung (VgV), soll sie die Regelungen für den Unterschwellenbereich vereinfachen. Nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger müssen nun Bund und Länder durch einen Anwendungsbefehl entsprechend der bundes- bzw. landesrechtlichen Vorschriften die Unterschwellenvergabeordnung in Kraft setzen.

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