Als erstes Bundesland wird Hamburg zum 1. Oktober 2017 die neue Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) in das Landesrecht übernehmen und in Kraft setzen. Die Einführung der UVgO ist Teil des Dritten Gesetzes zur Änderung des Hamburgischen Vergabegesetzes, das am 18. Juli dieses Jahres verabschiedet und am 28. Juli im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht wurde. Gemäß der üblichen Frist tritt die Gesetzesänderung nun am ersten Tag des dritten auf die Veröffentlichung folgenden Monats in Kraft. Sie beinhaltet die Anwendung der UVgO in der Fassung vom 2. Februar 2017, die in der Hansestadt die „alte“ VOL/A ersetzen wird.