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Bundeswehr: Bundesrat beschließt beschleunigte Beschaffung

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Vergangenen Freitag hat der Bundesrat den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr (Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz, BwBBG) gebilligt. Der Weg für die vom Gesetzgeber beabsichtigte beschleunigte Vergabe und Beschaffung von Material für die Bundeswehr im Rahmen des jüngst durch den Bundestag beschlossenen Sondervermögens ist damit frei.

Die Armee kann danach künftig schneller Aufträge vergeben und Material beschaffen und die Mittel aus dem jüngst beschlossenen Sondervermögen zum Einsatz bringen. Die Vergabestellen können Aufträge nun zügiger vergeben, als es nach der bisherigen Rechtslage möglich war. Außerdem können sie mehrere Teil- oder Fachlose zusammen vergeben, wenn wirtschaftliche, technische oder zeitliche Gründe dies rechtfertigen.

Europäische Beschaffung

Überdies schafft das Gesetz Erleichterungen für die gemeinsame europäische Beschaffung. Insbesondere beschränkt es den Teilnehmerkreis bei kooperativen Beschaffungen auf Unternehmen aus der Europäischen Union.

Die Regelungen erweitern auch den Kreis der Auftraggeber um bundeseigene Gesellschaften. Außerdem ist bei der Identifizierung von auf dem Markt verfügbaren Produkten sicherzustellen, dass sie allen Anforderungen der Bundeswehr erfüllen.

Weitere Schritte

Nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens kann das Gesetz nun dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet werden. Es kann danach wie geplant am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Es tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft, da es als Übergangslösung bis zu einer grundlegenden Reform des Beschaffungswesens konzipiert ist.

Milliardenschweres Sondervermögen der Bundeswehr – Radikale Beschaffungserleichterungen vs. ökologisch-ökonomischer Beschaffung – ein Zielkonflikt?

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