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eRechnung für Bundesministerien und Verfassungsorgane ab dem 27. November 2018

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Die „Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes“ – kurz: eRechnungsverordnung oder ERechV – wurde am 18. Oktober 2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie verpflichtet Bundesministerien und Verfassungsorgane ab dem 27. November 2018 zur Annahme von elektronischen Rechnungen sowie ab dem 27. November 2020 auch zur Ausstellung elektronischer Rechnungen. Für die übrigen Bundesstellen treten die Regelungen ab dem 27. November 2019 in Kraft.

Alle Rechnungen für Lieferungen und Dienstleistungen betroffen

Die eRechnungsverordnung betrifft alle Rechnungen für Lieferungen oder sonstige Dienstleistungen, die nach der Erfüllung öffentlicher Aufträge oder im Rahmen von Konzessionen anfallen. Ausnahmen bei der elektronischen Rechnungsstellung bestehen bei Direktvergaben mit einem Auftragswert bis zu 1.000 Euro, bei sicherheitsrelevanten Aufträgen oder für den Auswärtigen Dienst. Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung werden neben den umsatzsteuerlichen Rechnungsbestandteilen für die elektronischen Rechnungen weitere Mindestangaben verpflichtend. Dazu gehören neben der Bankverbindung und den Zahlungsbedingungen auch eine Leitweg-Identifikationsnummer sowie eine De-Mail-Adresse/E-Mail-Adresse des Rechnungsstellers.

XRechnung als maßgeblicher Standard

In der eRechnungsverordnung wurde am 6. September 2017 der Standard XRechnung als Datenaustauschstandard für elektronische Rechnungen in Deutschland festgelegt. Bei der Entwicklung des Standards XRechnung wurde die europäische Norm EN 16931-1 in einen nationalen Standard übertragen. Bei der XRechnung handelt es sich um ein fest definiertes XML-Format, das alle Rechnungsinformationen enthält und automatisch in ERP-Systeme eingelesen werden kann. Auf diese Weise kann der gesamte Bearbeitungsprozess im Rechnungswesen elektronisch durchgeführt werden.

Öffentlicher Sektor könnte zur treibenden Kraft werden

Vor dem Hintergrund der neuen Verordnung wird der Öffentliche Sektor zum Treiber bei der elektronischen Rechnungsstellung. Zu diesem Ergebnis kommt die aktuelle Marktstudie eRechnung 2017. Danach ließen sich durch die elektronische Rechnungsverarbeitung jährlich etwa 6,5 Milliarden Euro einsparen – eine Kostenersparnis von zwischen 60 und 80 Prozent gegenüber der Rechnungsstellung in Papierform. Während bisher die Privatwirtschaft die treibende Kraft bei der Verbreitung der eRechnung war, könnte diese Rolle durch die neuen gesetzlichen Vorgaben nun dem Public Sector zufallen.

 

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