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GWB-Entwurf hat Bundestag erreicht

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Der GWB-Entwurf mit der Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien hat den Bundestag erreicht; die Bundestagsdrucksache mit dem Entwurf enthält auch eine Äußerung der Bundesregierung zu der im September vom Bundesrat beschlossenen Stellungnahme. Der Gesetzentwurf soll durch mehrere Rechtsverordnungen ergänzt werden, die eine Mantelverordnung zusammenfasst. Die Entwürfe für die Rechtsverordnungen greifen die allgemeinen Regelungen des Gesetzentwurfs auf und ergänzen diese in zahlreichen Detailfragen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Verordnungen:

Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) in Artikel 1 (sog. „klassische Auftragsvergabe“);

Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung – SektVO) in Artikel 2;

Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (Konzessionsvergabeverordnung – KonzVgV) in Artikel 3;

Verordnung zur Statistik über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen (Vergabestatistikverordnung – VergStatVO) in Artikel 4, mit der erstmals eine Statistik über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen eingeführt wird;

Die Artikel 5 bis 7 enthalten Folgeänderungen in der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) sowie in anderen Rechtstexten und Bestimmungen zum Inkraft- und Außerkrafttreten;

Die Mantelverordnung sowie die Verordnungsentwürfe – der Übersichtlichkeit halber einzeln aufgeführt – finden Sie hier.

Quelle: forum vergabe

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