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Neue Schwellenwerte ab 01.01.2022

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Von der Kommission wurden die fortgeschriebenen Auftragsschwellenwerte ab dem 01.01.2022 veröffentlicht. Die EU-Schwellenwerte werden alle zwei Jahre überprüft und auf Grundlage des Government Procurement Agreement an die Wechselkursentwicklung angepasst.

Ab dem 1.1.2022 gelten folgende Schwellenwerte:

  • für Liefer- und Dienstleistungsaufträge Oberer und Oberster Bundesbehörden: 140.000 € (bisher 139.000 €)
  • für Liefer- und Dienstleistungsaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber: 215.000 € (bisher 214.000 €)
  • für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern: 431.000 € (bisher 428.000 €)
  • für Bauaufträge: 5.382.000 € (bisher 5.350.000 €)
  • für Konzessionsvergaben: 5.382.000 € (bisher 5.350.000 €).

Eine Maßnahme des deutschen Gesetzgebers war nicht erforderlich, da die Vergabeverordnungen direkt auf die EU-Vorschriften verweisen. Die noch ausstehende Bekanntmachung durch das BMWi im Bundesanzeiger hat insoweit keine konstitutive Wirkung. Die europarechtlichen Vorschriften sind:

Für die Schwellenwerte ab 1.1.2022:

Für Vergaben im Bereich Verteidigung und Sicherheit nach VSVgV bzw. der 2009/81/EG gelten die folgende Schwellenwerte:

  • für Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 431.000 € (bisher 428.000 €)
  • für Bauaufträge: 5.382.000 € (bisher 5.350.000 €)

(vgl. Delegierte Verordnung (EU) 2021/1950 der Kommission vom 10. November 2021)

Nicht angepasst wird der Schwellenwert der für die Vergabe von sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen i.S.d. Anhang XIV der Richtlinie 2014/24/EU und Anhang XIV der Richtlinie 2014/25/EU.

Quelle: vergabeblog.de, forum-vergabe.de

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