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Rheinland-Pfalz: Neue Wertgrenzen für nationale Vergaben

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Zum Jahresbeginn 2025 hat Rheinland-Pfalz neue Wertgrenzen für das öffentliche Auftragswesen eingeführt, die die Vergabeverfahren vereinfachen und bürokratische Hürden abbauen sollen. Diese neuen Regelungen gelten für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen und betreffen verschiedene Vergabearten. Ziel ist es, die Abwicklung von Aufträgen effizienter und schneller zu gestalten.

Neue Wertgrenzen ab Januar 2025

Die folgenden Wertgrenzen gelten nun für verschiedene Vergabeverfahren:

Art der Leistung Vergabeverfahren Wertgrenze (ohne Umsatzsteuer)
Bauleistungen nach VOB/A Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb 250.000 Euro
Freihändige Vergabe und Verhandlungsvergaben 100.000 Euro
Liefer- und Dienstleistungen nach UVgO Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb 100.000 Euro
Freihändige Vergabe und Verhandlungsvergaben 100.000 Euro
Bauleistungen im öffentlichen Wohnungsbau Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb 1.000.000 Euro
Direktauftrag Für Liefer-, Dienst- und Bauleistungen Bis 10.000 Euro

Wesentliche Änderungen

  • Direktauftrag bis 10.000 Euro: Für Aufträge bis zu einem geschätzten Wert von 10.000 Euro ohne Umsatzsteuer ist nun ein Direktauftrag möglich – sowohl für Liefer-, Dienst- als auch Bauleistungen.
  • Verfahren für Ausschreibungen: Bei der Beschränkten Ausschreibung und der Freihändigen Vergabe müssen mindestens drei Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Es ist darauf zu achten, dass Unternehmen aus verschiedenen Regionen einbezogen werden, um eine faire Vergabe zu gewährleisten.
  • Zuschlagvergabe: Der Zuschlag erfolgt auf Grundlage des wirtschaftlichsten Angebots.
  • Dokumentation von Wechselgeboten: Auftraggeber müssen Wechselgebote, bei denen das Unternehmen für den Auftrag gewechselt wird, dokumentieren.

Gültigkeit der neuen Wertgrenzen

Die neuen Wertgrenzen gelten ab dem 1. Januar 2025 und sind bis zu einer möglichen Neufassung oder Änderung der Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen in Kraft. Diese Regelungen sollen dazu beitragen, die Prozesse in der Auftragsvergabe flexibler und unbürokratischer zu gestalten, indem sie den Verwaltungsaufwand reduzieren und gleichzeitig eine faire und transparente Vergabe sichern.

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland Pfalz

 

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