Die Erhöhung der Wertgrenzen bei Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte zur Beschaffung von Leistungen wird in NRW bis zum 30.06.2022 verlängert.
25. Januar 2022
von subreport
Keine Kommentare
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Die Erhöhung der Wertgrenzen bei Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte zur Beschaffung von Leistungen wird in NRW bis zum 30.06.2022 verlängert.