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Weniger Nachprüfungsverfahren 2014

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Aus den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) jetzt vorgelegten Statistiken geht hervor, dass bei den Vergabekammern die Zahl der eingegangenen Anträge von 817 im Jahr 2013 auf insgesamt 715 im Jahr 2014 gesunken ist. In 59 % der Fälle wurden bei den Vergabekammern Sachentscheidungen getroffen. Diese gingen 2014 zu 34 % für den öffentlichen Auftraggeber und zu 32 % für den Antragsteller aus – im Übrigen durch „sonstige Erledigung“. Bei den Oberlandesgerichten gab es im Unterschied zum Jahr 2013 mit 189 Beschwerdeverfahren dieses Jahr nur 152.

Hintergrund der Statistik ist, dass die Mitgliedstaaten auf Verlangen der EU-Kommission verpflichtet sind, Informationen zu Nachprüfungsverfahren vorzulegen. Zu diesem Zweck informieren Vergabekammern und Oberlandesgerichte das BMWi bis zum 31.01. jedes Jahres über die Zahl der Nachprüfungsverfahren sowie deren Ergbnisse.

Die Frage, warum die Zahl der Verfahren gesunken ist, wird in der Statistik natürlich nicht beantwortet – und bildet unserer Ansicht nach Raum für reichlich Spekulation.

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