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Glossar

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A

Auftragswert
Als Auftragswert wird im Rahmen von Vergabeverfahren der geschätzte Wert einer ausgeschriebenen Leistung bezeichnet. Er wird i.d.R. durch den Auftraggeber kalkuliert und wird vorwiegend als Maßgabe verwendet, ob eine (öffentliche) Ausschreibung europaweit bekannt gemacht werden muss (sog. Schwellenwert). Darüber hinaus dient der Auftragswert bietenden Unternehmen als Orientierung über die Höhe eines potenziellen Auftrags.

 

Ausschreiber
Die Ausschreiber sind die Auftraggeber der öffentlichen, privaten und gewerblichen Hand: Bund, Länder, Städte, Kreise, Gemeinden, kommunale Eigenbetriebe und Unternehmen.

 

Ausschreibung
Die öffentlichen Verwaltungen in Deutschland sind verpflichtet, Aufträge ab einem bestimmten Auftragsvolumen öffentlich auszuschreiben. Denn Leistungen sind i.d.R. im Wettbewerb und unter Gleichbehandlung aller Bieter zu vergeben. Eine Ausschreibung umfasst die genaue Beschreibung des Projektes und der anstehenden Arbeiten, evtl. dazugehörige Pläne, Dokumente und Leistungsverzeichnisse, sowie eine Kopie der Vergabeordnung. Zu unterscheiden sind die Öffentliche Ausschreibung , die Beschränkte Ausschreibung und die Freihändige Vergabe.

B

B2A
Business-to-Administration: alle Beziehungen zwischen Unternehmen und öffentlicher Verwaltung.

 

B2G
Business-to-Government: alle Geschäftsprozesse zwischen Unternehmen und Behörden.

 

Bekanntmachungstext
Mit dem Bekanntmachungstext erfolgt die öffentliche Aufforderung zur Angebotsabgabe von Unternehmen. Im Bekanntmachungstext müssen Mindest-Angaben zur Ausschreibung gemacht werden. Welche Angaben enthalten sein müssen, regelt je nach Art des Auftrags die VOB/A, die VOL/A oder die VOF. Die Bekanntmachung stellt die wichtigste Informationsquelle für potenzielle Bieter dar.

 

Beschränkte Ausschreibung
Bei der Beschränkten Ausschreibung wird nur eine von vornherein begrenzte Zahl möglicher Anbieter zur Angebotsabgabe aufgefordert. Diese Aufforderung ist an mindestens drei Bewerber zu richten. Dabei ist das jeweilige weitere Vergabeverfahren (VOB, VOL, VOF) einzuhalten. Eine Beschränkte Ausschreibung soll nur dann erfolgen, wenn eine Öffentliche Ausschreibung unzweckmäßig ist, z.B. wenn die Leistung nur von einem Spezialisten ausgeführt werden kann, die Öffentliche Ausschreibung kein wirtschaftliches Ergebnis gebracht hat oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich wäre. Ihr geht im Allgemeinen ein Öffentlicher Teilnahmewettbewerb voraus.

 

Bieter
Alle nationalen wie internationalen Unternehmen, die mit öffentlichen Auftraggebern zusammenarbeiten wollen. Das Ausschreibungsverfahren sieht vor, dass diese Unternehmen für ein ausgeschriebenes Projekt Angebote abgeben müssen.

 

Bietergemeinschaft
Eine Bietergemeinschaft ist in der freien Marktwirtschaft ein Zusammenschluss von mindestens zwei Unternehmen zur gemeinschaftlichen Bewerbung um einen Auftrag, mit dem Ziel, im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft zu gründen.

 

Bieterkonferenz
Sitzung, zu der die ausschreibende Stelle alle Unternehmen einlädt, die Vergabe- oder Verdingungsunterlagen angefordert haben. Es besteht keine Verpflichtung zur Teilnahme, jedoch werden hier in aller Regel wichtige Informationen zur Ausschreibung mitgeteilt, vereinzelt sogar Ausschreibungsbedingungen geändert.

 

Bindefrist
Zeitraum von der Abgabe eines Angebotes bis zum Tag des Zuschlages, in dem der Bieter in aller Regel an sein Angebot gebunden ist.

 

Bundeshaushaltsordnung
Die Bundeshaushaltsordnung (BHO) ist die Vorschriftenquelle für Ausschreibungen unterhalb des Schwellenwertes der EU.

 

BVB
Besondere Vertragsbedingungen des Auftraggebers können Auswirkungen auf die Angebotskalkulation haben und sollten sowohl juristisch als auch kaufmännisch geprüft werden.

C

D

Digitale Signatur
Um digital zu unterschreiben, benötigt jeder Absender einen öffentlichen und einen privaten Schlüssel: Public und Private Key. Beim Versenden einer E-Mail signiert der Absender diese mit seinem privaten Schlüssel, dem elektronischen Pendant zur „echten“ Unterschrift. Der Empfänger erkennt die Echtheit des Absenders, indem er die Signatur mit dem öffentlichen Schlüssel des Absenders überprüft. Läßt sich die Unterschrift so verifizieren, ist die Nachricht eindeutig vom Absender und außerdem nach dem Signieren nicht mehr geändert worden.

E

eGovernment
Electronic Government bezeichnet die digitale Unterstützung von Informationen, Kommunikation und Transaktion im Bereich der öffentlichen Verwaltung. eGovernment bezieht sich sowohl auf den behördlichen Bereich als auch auf die Schnittstellen Verwaltung/Bürger und Verwaltung/Wirtschaft.

 

Elektronische Signatur
Um elektronisch zu unterschreiben, benötigt jeder Absender einen öffentlichen und einen privaten Schlüssel: Public und Private Key. Beim Versenden einer E-Mail signiert der Absender diese mit seinem privaten Schlüssel, dem elektronischen Pendant zur „echten“ Unterschrift. Der Empfänger erkennt die Echtheit des Absenders, indem er die Signatur mit dem öffentlichen Schlüssel des Absenders überprüft. Lässt sich die Unterschrift so verifizieren, ist die Nachricht eindeutig vom Absender und außerdem nach dem Signieren nicht mehr geändert worden.Das Signaturgesetz (SigG) definiert in § 2 zwei Arten von elektronischen Signaturen: die fortgeschrittene elektronische Signatur und die qualifizierte elektronische Signatur.

 

Eröffnungstermin
Beim sogenannten Eröffnungstermin werden alle bis dahin eingegangenen Angebote für eine Ausschreibung geöffnet. Ein Eröffnungstermin ist im Gegensatz zum Submissionstermin nicht öffentlich.

 

EU-Ausschreibungen
Ausschreibungen über dem EU-Schwellenwert

 

EU-Schwellenwert
Der EU-Schwellenwert bezeichnet das Auftragsvolumen einer öffentlichen Ausschreibung, ab dem EU-Richtlinien anzuwenden sind. Zum 01.01.2014 sind von der EU-Kommission neue Schwellenwerte für die Jahre 2014/2015 festgelegt worden. Ab 01.01.2014 gelten damit folgende EU-Schwellenwerte:
  • Öffentliche Liefer- und Dienstleistungsaufträge der obersten oder oberen Bundesbehörden sowie vergleichbarerer Bundeseinrichtungen: 134.000 EUR (bisher: 130.000 EUR)
  • Öffentliche Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 207.000 EUR (bisher: 200.000 EUR)
  • verteidigungs- und sicherheitsrelevante Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 414.000 EUR (bisher: 400.000 EUR)
  • Bauaufträge: 5.186.000 EUR (bisher: 5.000.000 EUR)
  • Sektorenauftraggeber bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen: 414.000 EUR (bisher: 400.000 EUR)

 

EU-Supplement
Beilage zum Amtsblatt der Europäischen Union, das über Ausschreibungen informiert, die über dem Schwellenwert der EU liegen.

 

EVB
Ergänzende Vertragsbedingungen gelten für eine Gruppe gleichgelagerter Einzelfälle, z.B. für Softwareerstellung, und können Auswirkungen auf die Angebotskalkulation haben. Sie sollten sowohl juristisch als auch kaufmännisch geprüft werden.

 

eVergabe
Unter eVergabe (elektronische Vergabe) wird die Durchführung öffentlicher Ausschreibungen und Vergaben im volldigitalen Verfahren ohne Medienbrüche verstanden. Von der Erstellung der Unterlagen über die Bekanntmachung der Ausschreibung bis zur Auswertung der Angebote und Zuschlagserteilung wird der gesamte Prozess elektronisch abgebildet und gesichert.

F

Fortgeschrittene elektronische Signatur
Die fortgeschrittene elektronische Signatur basiert auf einem personenbezogenen Softwarezertifikat, welches von einer vertrauenswürdigen Instanz (Trustcenter) ausgestellt wird. Nach Überprüfung der persönlichen Daten des Antragstellers (Name, Adresse, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse, Ausweiskopie) erfolgt die Freischaltung der fortgeschrittenen Signatur im Verzeichnisdienst des Trustcenters.Bei der fortgeschrittenen Signatur muss der Signaturschlüssel folgende Anforderungen erfüllen:
  • ausschließlich dem Signaturschlüssel-Inhaber zugeordnet sein,
  • die Identifizierung des Signaturschlüssel-Inhabers ermöglichen,
  • mit Mitteln erzeugt werden, die der Signaturschlüssel-Inhaber unter seiner alleinigen Kontrolle halten kann, und
  • bei Signierung von Daten sicherstellen, dass eine nachträgliche Veränderung der Daten erkannt werden kann

 

Freihändige Vergabe
Bei der Freihändigen Vergabe werden Leistungen ohne ein förmliches Verfahren vergeben. Der Auftraggeber verhandelt (ggfs. nach formloser Angebotseinholung) nur mit einem ausgewählten Unternehmen. Die Freihändige Vergabe soll nur in Ausnahmefällen stattfinden, wenn die Öffentliche oder Beschränkte Ausschreibung nicht sinnvoll ist, insbesondere bei dringenden Leistungen im Eilfall, aus Gründen der Geheimhaltung oder wenn für die Leistung aus besonderen Gründen nur ein Unternehmen in Betracht kommt. Bei fehlender Marktübersicht kann ein Öffentlicher Teilnahmewettbewerb vorausgehen.

G

GAEB
Gemeinsamer Ausschuss für die Elektronik im Bauwesen. Der GAEB entwickelte das Standardleistungsbuch für die standardisierten und automatisierbaren Beschreibungen von Bauhaupt- und Baunebenleistungen.

 

Gewerk
Bezeichnung für einzelne Arbeitsbereiche im Handwerk. Die verschiedenen Gewerke werden oftmals einzeln ausgeschrieben und vergeben.

H

HOAI
Die Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure bestimmt die Höhe des Vergütungsanspruches, der einem Architekten gegenüber dem Bauherren zusteht. Sie ist eine Rechtsverordnung und damit geltendes Recht, d.h. sie ist ohne explizite Erwähnung im Architektenvertrag allgemeinverbindlich.

I

Inhouse-Vergabe
Der Begriff Inhouse-Vergabe bezeichnet im Vergaberecht die Vergabe eines öffentlichen Auftrages durch einen öffentlichen Auftraggeber an einen Dritten, z. B. ein Unternehmen, das von diesem öffentlichen Auftraggeber „beherrscht“ wird. „Beherrscht“ bedeutet hier, dass kein privatwirtschaftlicher Anteilseigner beteiligt sein darf, aber jedoch z. B. mehrere Kommunen.

J

K

L

Leistungsverzeichnis
Wichtiger Bestandteil einer Ausschreibung. Hierin werden die einzelnen Leistungen eines Projektes eindeutig definiert. Das Leistungsverzeichnis kann aus Dokumenten und Plänen bestehen und im Rahmen einer Ausschreibung vom Bieter angefordert werden. Das Leistungsverzeichnis ist Grundlage für die Preiskalkulation bei Angebotserstellung.

 

Los
Eine Ausschreibung kann aus mehreren unabhängig voneinander vergebenen Teilen (Losen) bestehen, die wiederum in eigenständige Teillose untergliedert und vergeben werden können.

M

N

Nachhaltige Beschaffung
Unter „nachhaltige Beschaffung“ versteht man einen Prozess, Produkte und Dienstleistungen zu beschaffen, die von der Herstellung bis zur Entsorgung, unter Berücksichtigung sozialer, ökologischer und ökonomischer Aspekte, geringere Folgen für die Umwelt haben, als vergleichbare Produkte und Dienstleistungen.

 

Nebenangebot
Ein Nebenangebot liegt vor, wenn ein Bieter mit seinem Angebot inhaltlich von den vom Auftraggeber in dessen Verdingungsunterlagen vorgegebenen Leistungen abweicht, soweit es sich nicht nur um eine Abweichung von den technischen Spezifikationen im Sinne des § 21 Nr. 2 VOB/A handelt.

 

Neues Steuerungsmodell
Das „Neue Steuerungsmodell“ wurde entwickelt zur Modernisierung der öffentlichen Verwaltung. Die Veränderung der Organisationsstruktur und der Einsatz betriebswirtschaftlicher Elemente (z.B. Budgetierung, Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling) sind die wesentlichen Bausteine der Verwaltungsmodernisierung. Fachbereiche können so u.a. eigenverantwortlich Vergabeverfahren von der Erstellung der Leistungsbeschreibung bis hin zur Auftragsabwicklung durchführen.

 

Nichtoffenes Verfahren
Im Unterschied zum offenen Verfahren, ist beim nichtoffenen Verfahren ein Teilnahmewettbewerb vorgeschaltet. Bei nichtoffenen Verfahren wird öffentlich zur Teilnahme, aus dem Bewerberkreis sodann eine beschränkte Anzahl von Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.

O

Offenes Verfahren
Öffentliche Ausschreibung, die aufgrund ihrer Höhe des Auftragsvolumens EU-weit ausgeschrieben werden muss.

 

Öffentliche Ausschreibung
Bei der Öffentlichen Ausschreibung werden Leistungen im vorgeschriebenen Verfahren nach öffentlicher Aufforderung einer unbeschränkten Zahl von Unternehmern zur Einreichung von Angeboten vergeben. Laut VOB, VOL sollte die Öffentliche Ausschreibung der Regelfall sein.

P

PKI-Verfahren
Die Verschlüsselungstechnik arbeitet mit einem vertraulichen und einem im Internet veröffentlichten Schlüssel. Um Nachrichten zu versenden, werden diese mit dem elektronischen öffentlichen Schlüssel des Adressaten verschlüsselt. Dieser kann die Nachricht dann mit dem geheimen Schlüssel entschlüsseln.

 

PPP (bzw. ÖPP)
Private Public Partnership (bzw. Öffentlich-Private Partnerschaft). Allgemein wird mit PPP die Kooperation zwischen privaten Unternehmen (inkl. privaten Kapitals und Fachwissens) und Behörden zur Erfüllung staatlicher Aufgaben bezeichnet.

 

Präqualifizierung
Unter Präqualifizierung versteht man eine vorwettbewerbliche Eignungsprüfung, bei der potenzielle Lieferanten (Bieter) nach speziellen Vorgaben unabhängig von einer konkreten Ausschreibung ihre Fachkunde und Leistungsfähigkeit vorab nachweisen. An der eigentlichen Ausschreibung dürfen sich dann nur die präqualifizierten Unternehmen beteiligen.

Q

Qualifizierte elektronische Signatur
Eine qualifizierte elektronische Signatur ist gemäß § 2 Nr. 3 SigG eine fortgeschrittene elektronische Signatur, die unter Verwendung einer sicheren Signaturerstellungseinheit erzeugt wurde und zum Zeitpunkt der Signaturerstellung auf einem gültigen qualifizierten Zertifikat beruht.

 

Qualifiziertes Zertifikat
Ein qualifiziertes Zertifikat ist ein Zertifikat, das von einem Zertifizierungsdiensteanbieter gemäß Signaturgesetz für natürliche Personen ausgestellt wird. Insbesondere muss eine Identifizierung des Signaturschlüsselinhabers anhand eines amtlichen Ausweises erfolgen.

R

S

Sichere Signaturerstellungseinheit (SSEE)
Eine sichere Signaturerstellungseinheit ist eine Signaturerstellungseinheit, die den anspruchsvollen Anforderungen des Signaturgesetzes genügt. Dies beinhaltet z.B., dass selbst der Signaturschlüsselinhaber seinen privaten Schlüssel nicht aus der Signaturerstellungseinheit auslesen und veröffentlichen kann, um das Sicherheitsziel der Nicht-Abstreitbarkeit zu umgehen. Dass die Anforderungen des Signaturgesetzes von einer sicheren Signaturerstellungseinheit erfüllt werden, muss durch eine anspruchsvolle Prüfung nach international anerkannten Sicherheitskriterien und einer Bestätigung gemäß Signaturgesetz nachgewiesen werden. Alle heute verfügbaren sicheren Signaturerstellungseinheiten sind Smart Cards (Chipkarten).

 

Signaturgesetz (SigG)
Gesetz zur digitalen Signatur. Zweck des Gesetzes ist es, Rahmenbedingungen für digitale Signaturen zu schaffen, unter denen diese als sicher gelten und Fälschungen digitaler Signaturen oder Verfälschungen von signierten Daten zuverlässig festgestellt werden können.

 

SSL-Verschlüsselung
Secure Socket Layer. Verschlüsselungsverfahren, bei dem Daten beim Versenden gezielt mit einem 56 oder 128bit – Schlüssel kodiert werden. Selbst abgefangene Daten sind verschlüsselt und dadurch nicht lesbar.

 

Submission
Der Zeitpunkt, an dem die bis dahin verschlossenen Angebote der Bieter für eine Ausschreibung von einem Submissionsleiter und seinem Assistenten geöffnet werden. Bei VOB-Ausschreibungen werden zusätzlich Angebotssummen, Adressen der Bieter und Anzahl der Änderungsvorschläge/Nebenangebote im Beisein der Bieter verlesen und protokolliert.

 

Submissionsergebnis
Ein Submissionsergebnis ist eine Bekanntmachung über den Ausgang eines Vergabeverfahrens. Es enthält über die Angaben innerhalb eines vergebenen Auftrags hinaus u.a. folgende Informationen: Anzahl der eingegangenen Angebote, Preis des Angebots mit Zuschlag, Begründung des Zuschlagsentscheids.

T

Teilnahmewettbewerb
In den vom zuständigen Bundesminister vorgeschriebenen Fällen geht bei Beschränkter Ausschreibung oder Freihändiger Vergabe zunächst ein Öffentlicher Teilnahmewettbewerb voraus. Unternehmen werden hierbei öffentlich aufgefordert, ihre Teilnahme zu beantragen. Der öffentliche Auftraggeber wählt dann eine bestimmte Anzahl von Unternehmen aus, die er zur Abgabe von Angeboten auffordern will oder die bei der Freihändigen Vergabe in die Verhandlungen einbezogen werden.

 

Trustcenter
Ein Trustcenter ist eine unabhängige, vertrauenswürdige Instanz, die für die Vergabe und die Verwaltung von elektronischen Zertifikaten zuständig ist. Das Trustcenter signiert die von ihm ausgestellten Zertifikate digital und garantiert somit für die Echtheit der Daten auf dem Zertifikat. Zudem liefert es Informationen über die Gültigkeit des Zertifikates.

U

V

Verdingungsordnung
Regelwerk über die Ausschreibung und Vergabe von öffentlichen Aufträgen in drei Formen: VOB (A und B), VOL und VOF. Sie werden von den nichtstaatlichen Verdingungsausschüssen erarbeitet und verabschiedet, die sich aus Vertretern von Bund, Ländern, Gemeinden, kommunalen Spitzenverbänden, Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften zusammensetzen.

 

Verdingungsunterlagen
Die Verdingungsunterlagen enthalten eine Leistungsbeschreibung und die Vertragsbedingungen.

 

Vergabearten
Art und Weise, wie der Auftraggeber mit Bewerbern zwecks Angebotsabgabe Kontakt aufnimmt. Die Vergabearten untergliedern sich in Öffentliche Ausschreibung , Beschränkte Ausschreibung und Freihändige Vergabe.

 

Vergabeunterlagen
Die Vergabeunterlagen setzen sich zusammen aus Verdingungsunterlagen und Anschreiben.

 

Vergabeverfahren
Verfahren, die einer Vergabe bzw. der Auftragserteilung vorausgehen. Hauptsächlich sind das Offene Verfahren (Öffentliche Ausschreibung), Nichtoffene Verfahren (Beschränkte Ausschreibung) und Verhandlungsverfahren (Freihändige Vergabe). Ferner zählt das Vorinformationsverfahren zu den Vergabeverfahren.

 

Vergabeverordnung (VgV)
Die Verordnung regelt das Procedere bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sowie die Zuständigkeit und das Verfahren bei der Durchführung von Nachprüfungsverfahren für öffentliche Aufträge.

 

Vergebener Auftrag
Ein vergebener Auftrag stellt im Rahmen von Vergabeverfahren die Bekanntmachung dar, welcher Bieter den Zuschlag auf welchen ausgeschriebenen Auftrag erhalten hat. Mindestangaben in einer solchen Bekanntmachung sind Angaben zum Auftraggeber, zum Auftragsgegenstand, zur verwendeten Verfahrensart und Angaben über den Auftragnehmer, der den Zuschlag erhalten hat.

 

Verhandlungsverfahren
Ähnelt der Freihändigen Vergabe, bezieht sich jedoch auf EU-Ausschreibungen.
VOB
Die VOB ist die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen. Es handelt sich dabei um eine nicht allgemeinverbindliche Sammlung von Vorschriften über die Vergabe (VOB/A), die Ausführung (VOB/B) und die technischen Vertragsbedingungen (VOB/C) von und für Bauleistungen.

 

VOF
Die VOF ist die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen. Die VOF findet Anwendung auf die Vergabe von Leistungen, die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit erbracht oder im Wettbewerb mit freiberuflich Tätigen angeboten werden und deren Gegenstand eine Aufgabe ist, deren Lösung vorab nicht eindeutig und erschöpfend beschrieben werden kann. Im Anwendungsbereich der VOF werden öffentliche Aufträge stets im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb) vergeben.

 

VOL
Die VOL ist die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen ausgenommen Bauleistungen. VOL/A enthält allgemeine Bestimmungen für die Vergabe der Leistung und VOL/B allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen.

 

Vorabinformation
Nach § 101a GWB Abs. 1, Satz 1 hat der Auftraggeber die betro ffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

 

Vorinformation
Die sog. Vorinformation ist eine dem eigentlichen Vergabeverfahren vorgeschaltete Mitteilung über die beabsichtigte Vergabe eines Auftrags. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorinformation im EU-Amtsblatt bei Überschreitung des EU-Schwellenwertes zu veröffentlichen.

W

X

Y

Z

Zeitstempel
Ein Zeitstempel ist eine Bestätigung dafür, dass bestimmte Daten zum angegebenen Zeitpunkt dem Aussteller des Zeitstempels vorgelegen haben. Die Zeitangabe wird durch die amtliche deutsche Zeit bestimmt. Mit dem Signaturgesetz wurde neben der qualifizierten Signatur auch der qualifizierte Zeitstempel beschrieben. Dieser garantiert rechtssicher, dass ein elektronisches Dokument nach der Unterzeichnung mit der qualifizierten Signatur nicht mehr verändert wurde.

 

Zertifikat
Ein Zertifikat ist ein elektronischer Ausweis für eine Person, der von einem Trustcenter ausgestellt wird. Das Zertifikat wird vom ausstellenden Trustcenter digital signiert. Damit ist es vor Manipulationen geschützt und seine Echtheit ist nachvollziehbar garantiert. Da das Zertifikat grundlegende personenbezogene Informationen über den Besitzer des Zertifikates enthält, ist damit seine Identität belegt. Für gewöhnlich werden pro Person zwei Zertifikate ausgestellt:

  • Das persönliche Zertifikat.
    Es enthält Informationen über den Besitzer des Zertifikates sowie dessen vollständiges Schlüsselpaar, das sowohl den öffentlichen als auch den privaten Schlüssel beinhaltet.
  • Das öffentliche Zertifikat.
    Es enthält ebenfalls Informationen über den Besitzer des Zertifikates, beinhaltet jedoch lediglich dessen öffentlichen Schlüssel.

Der öffentliche Teil eines Zertifikates wird bei einem Verzeichnisdienst des entsprechenden Trustcenters veröffentlicht. Zertifikate können rein softwarebasiert (Softzertifikat) oder aber an eine digitale Signaturkarte gebunden sein.

 

 

 

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