Die Senatsverwaltung in Berlin plant die Umsetzung der neuen Unterschwellenvergabeordnung nach Anpassung aller erforderlichen Maßnahmen spätestens bis zum 18. Oktober 2018. Dabei soll die UVgO ohne Abweichungen von der am 7. Februar 2017 im Bundesanzeiger veröffentlichten Fassung in Landesrecht umgesetzt werden. Es ist geplant, den die Vergabe freiberuflicher Leistungen regelnden § 50 UVgO um eine Anwendungspflicht der die Vergabegrundsätze regelnden §§ 2-6 UVgO zu erweitern. Weiterlesen →

19. April 2018
von subreport
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