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EU-Parlament beschließt Lieferkettengesetz

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Das EU-Parlament hat das Lieferkettengesetz verabschiedet, das europäische Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards in ihren Lieferketten verpflichtet. Trotz anfänglichen Widerstands erhielt das Gesetz im Parlament eine klare Mehrheit.

374 Abgeordnete stimmten dafür, 235 dagegen und 19 enthielten sich bei der finalen Abstimmung in Straßburg. Das Gesetz soll sicherstellen, dass Unternehmen, die beispielsweise Kleidung von Kindern in Asien produzieren lassen, für die Folgen dieser Ausbeutung haften. Strafen können bis zu fünf Prozent des weltweiten Umsatzes betragen.

Die Zustimmung der EU-Staaten gilt als Formsache, nachdem eine ausreichende Mehrheit im Ausschuss der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten bereits signalisiert hat, dem Gesetz zuzustimmen.

Dieser Schritt ist ein wichtiger Beitrag der EU zum Schutz von Menschenrechten und der Umwelt weltweit. Unternehmen werden künftig stärker in die Verantwortung genommen, um sicherzustellen, dass ihre Lieferketten frei von Ausbeutung und Umweltzerstörung sind.

Den Vortrag von Prof. Dr. Stefan Hertwig (CBH Rechtsanwälte) über das Lieferkettengesetz und dessen Auswirkungen auf Kommunen und Unternehmen (9. Kölner Vergabetage 2021) finden Sie hier verlinkt.

Quelle: tagesschau.de

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