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Autobahn GmbH: Planungsleistungen via Open-House

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Die Autobahn GmbH hat die positiven Erfahrungen aus einem Pilotprojekt nun in die Standardpraxis übernommen: Zukünftig werden alle Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke gemäß HOAI über Rahmenverträge im Open-House-Verfahren vergeben. Dieses Modell wurde in einem Pilotprojekt der Niederlassung Südbayern erfolgreich getestet und soll nun von allen Niederlassungen der Autobahn GmbH angewendet werden, um die Vergabe von Planungsleistungen zu vereinfachen und zu beschleunigen.

Open-House-Verfahren
Beim Open-House-Verfahren schließt der Auftraggeber Rahmenverträge mit allen interessierten Unternehmen ab, ohne eine Auswahl unter diesen zu treffen. Daher handelt es sich nicht um einen Beschaffungsvorgang im Sinne des Vergaberechts, sondern um ein einfaches Zulassungssystem. Trotz dieser Besonderheit müssen die Bekanntmachungen für solche Verfahren europaweit veröffentlicht werden.

Die Entscheidung, ein vergaberechtsfreies Open-House-Verfahren anstelle eines klassischen Vergabeverfahrens nach der Vergabeverordnung durchzuführen, liegt im Ermessen des Auftraggebers. Unternehmen haben grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass ein solches Verfahren angewendet wird. Der Auftraggeber kann das Open-House-Verfahren jedoch nur durchführen, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllt sind. Diese Voraussetzungen umfassen:

  1. Der Auftraggeber legt eindeutige Regeln für den Vertragsschluss und den Vertragsbeitritt fest.
  2. Die Vertragsbedingungen sind für alle Unternehmen einheitlich und können nicht beeinflusst werden.
  3. Die Vergütung wird vom Auftraggeber festgelegt und ist nicht verhandelbar. Bei den Zulassungsverfahren der Autobahn GmbH werden die Planungsleistungen auf Basis der Mindestsätze der HOAI ohne Zu- und Abschläge vergütet.
  4. Den Unternehmen wird ein jederzeitiges Beitrittsrecht eingeräumt.

Ein Merkblatt des VBI steht hier zum Download bereit.

Quelle: Verband Beratender Ingenieure (VBI)

 

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