subreport Blog

Neue EU-Schwellenwerte

| Keine Kommentare

Die EU-Kommission hat mit drei Verordnungen vom 24.11.2015 folgende neue EU-Schwellenwerte veröffentlicht:

– für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich der sog. „klassischen“ öffentlichen Auftraggeber: EUR 209.000 (bisher EUR 207.000) und für zentrale oberste Regierungsbehörden EUR 135.000 (bisher EUR 134.000)
– für Bauaufträge im Bereich der sog. „klassischen“ öffentlichen Auftraggeber, im Bereich der Sektorenauftraggeber sowie für Baukonzessionen einheitlich: EUR 5.225.000 (bisher EUR 5.186.000)
– für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich der Sektorenauftraggeber: EUR 418.000 (bisher EUR 414.000)

Alle Schwellenwerte sind Nettobeträge und gelten für die nächsten beiden Jahre mit Beginn der Vergabeverfahren ab 1. Januar 2016.

Die Delegierte Verordnung (EU) 2015/2170 der Kommission vom 24. November 2015 zur Änderung der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren finden Sie hier.

Die Delegierte Verordnung (EU) 2015/2171 der Kommission vom 24. November 2015 zur Änderung der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren finden Sie hier.

Die Delegierte Verordnung (EU) 2015/2172 der Kommission vom 24. November 2015 zur Änderung der Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Vergabeverfahren finden Sie hier.

Autor

Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert.