Im Bundesanzeiger wurden am 19.01.2016 die Teile A und B der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A; VOB/B- Ausgabe 2016) veröffentlicht. Die Neufassung der VOB/A dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe.
Der Abschnitt 1 VOB/A soll wegen des Sachzusammenhangs mit den Änderungen der Abschnitte 2 und 3 VOB/A erst dann angewendet werden, wenn die übrigen Abschnitte der VOB/A in Kraft treten. Geplant ist hierfür der 18. April 2016.
Das entsprechende Dokument finden Sie hier.