Der Erlass der Rechtsverordnung ist Voraussetzung für die Inbetriebnahme des Wettbewerbsregisters beim Bundeskartellamt (BKartA). Das Register dient der Information von öffentlichen Auftraggebern über die, einem Unternehmen zurechenbaren Rechtsverstöße, die zu dessen Ausschluss vom Vergabeverfahren führen müssen (zwingender Ausschlussgrund) oder können (fakultativer Ausschlussgrund).

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