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Rheinland Pfalz hebt Wertgrenzen an

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Die geänderten Wertgrenzen bei Vergaben in Rheinland-Pfalz gelten vorläufig bis zum 31.12.2020. Bis dahin sind sowohl beschränkte als auch freihändige Vergaben aufgrund der Corona-Pandemie leichter möglich.

„Um den direkten Folgen der Pandemie für die Wirtschaft in Rheinland-Pfalz entgegenzuwirken, sollen die Auftragswertgrenzen für weniger förmliche Vergabeverfahren im Lande Rheinland-Pfalz temporär angehoben werden“, heißt es in einem Rundschreiben des Wirtschaftsministeriums vom 29.6.2020. Die Erhöhung der Wertgrenzen betrifft die Vergabe öffentlicher Aufträge, deren Auftragswert unterhalb der EU-Schwellenwerte liegt.

Übersicht:

  • Bauleistungen nach VOB/A:
    Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb: ohne weitere Begründung zugelassen (geschätzter Auftragswert < 1 Mio. €)
    Freihändige Vergabe: Bei Auftragswert bis zu 100.00,- €
  • Liefer- und Dienstleistungen nach VOL/A:
    Beschränkte und freihändige Vergaben: Bei geschätztem Auftragswert bis zu 100.000,- €

Bei der Beschränkten Ausschreibung und der Freihändigen Vergabe ist die Eignung der Unternehmen vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu prüfen. Zur Verfahrenserleichterung sind zum Nachweis von Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit im Regelfall Eigenerklärungen der Unternehmen als Eignungsnachweis ausreichend.

Die Regelungen gelten auch für Zuwendungsempfänger. Sie finden das Rundschreiben hier.

 

Quelle: reguvis.de

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