Durch die am 18.08.2017 in Kraft getretene Änderung von HGrG wurde die Voraussetzung für die Einführung der UVgO auf Bundesebene geschaffen. Nunmehr wurden auch die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) am 01.09.2017 durch das Bundesministerium der Finanzen geändert.
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6. September 2017
von subreport
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