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6. September 2017
von subreport
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UVgO auf Bundesebene seit 02.09.2017 anwendbar

Durch die am 18.08.2017 in Kraft getretene Änderung von HGrG wurde die Voraussetzung für die Einführung der UVgO auf Bundesebene geschaffen. Nunmehr wurden auch die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) am 01.09.2017 durch das Bundesministerium der Finanzen geändert.