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UVgO auf Bundesebene seit 02.09.2017 anwendbar

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Durch die am 18.08.2017 in Kraft getretene Änderung von HGrG wurde die Voraussetzung für die Einführung der UVgO auf Bundesebene geschaffen. Nunmehr wurden auch die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) am 01.09.2017 durch das Bundesministerium der Finanzen geändert. Mit Wirkung ab dem 2. September 2017 ist die UVgO nun auf Bundesebene für alle ab diesem Datum begonnenen Vergabeverfahren über Liefer- und Dienstleistungsverträge im Unterschwellenbereich anzuwenden.

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