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Architekten- und Ingenieurleistungsgesetz

Eine Übersicht zur Einführung der UVgO

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Der Beitrag gibt eine Übersicht zum Stand der Einführung der UVgO (Stand September 2018). Der Bund und acht Bundesländer haben die UVgO bereits in Kraft treten lassen bzw. haben eine verbindliche Terminierung festgelegt.

Drei Wochen noch, dann endet für EU-weite Vergaben die Übergangsfrist für die obligatorische Umsetzung der gesamten eVergabe. Auftraggeber und Bieter dürfen im Vergabeverfahren dann nur noch auf elektronischem Weg kommunizieren. Der Austausch von Informationen und Dokumenten auf beispielsweise postalischem Weg ist dann nicht mehr zulässig.

Bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen im Unterschwellenbereich wird dort, wo die UVgO eingeführt wurde, die elektronische Kommunikation im Vergabeverfahren ebenfalls zur Pflicht.

UVgO ist eingeführt / Einführungstermin steht fest

Folgende Bundesländer haben die UVgO bereits eingeführt bzw. haben einen verbindlichen Einführungstermin festgelegt:

  • Hamburg (seit 1.10.2017)
  • Bremen (seit 19.12.2017)
  • Bayern (seit 01.01.2018)
  • Saarland (seit 01.03.2018)
  • Brandenburg (seit 01.05.2018)
  • Nordrhein-Westfalen (seit 09.06.2018)
  • Baden-Württemberg (ab 01.10.2018)
  • Mecklenburg-Vorpommern (ab 01.01.2019)

UVgO-Einführung geplant, nicht umgesetzt

  • Berlin will die Unterschwellenvergabeordnung bis Ende 2018 in Kraft setzen.
  • Im neuen Landesvergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) wird die Anwendung der UVgO für verbindlich erklärt. Das VGSH wird derzeit im Landtag diskutiert.
  • Im neuen Thüringer Vergabegesetzes ist die Einführung der UVgO vorgesehen, voraussichtlich 2019.
  • Niedersachsen und Rheinland-Pfalz wollen die UVgO ebenfalls einführen. Ein Termin dafür wurde noch nicht festgelegt.

UVgO-Einführung?

  • Diversen Veröffentlichungen ist zu entnehmen, dass Hessen ganz auf die Einführung der UVgO verzichten und die VOL/A beibehalten will.
  • Ob und wann die UVgO in Sachsen und Sachsen-Anhalt eingeführt wird, ist noch nicht bekannt.

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