Im August 2017 startet das nach der Vergabeverordnung (VgV) und der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) vorgesehene amtliche Verzeichnis. Unternehmen und freiberuflich Tätige können sich dann in das von den Industrie- und Handelskammern eingerichtete und vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag geführte amtliche Verzeichnis (AVPQ) eintragen lassen. Dieses Verzeichnis wird die bisherige Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (bislang unter www.pq-vol.de) ablösen.
Das amtliche Verzeichnis gemäß § 48 Abs. 8 Vergabeverordnung (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) gibt den eingetragenen Unternehmen eine verbesserte Rechtsposition gegenüber der bisherigen Präqualifizierung. Denn es gilt die Eignungsvermutung: Der öffentliche Auftraggeber darf die Eignung des eingetragenen Unternehmens nur anzweifeln, wenn ihm dafür gute Gründe vorliegen. Ansonsten muss jeder öffentliche Auftraggeber diese Eintragung anerkennen. Gleiches sieht die Unterschwellenvergabeordnung vor. Zudem ist die Eintragung auch mit der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung verknüpft.
Für die Prüfung der Unternehmen, ob sie die Anforderungen einer Eintragung erfüllen, nutzen die Industrie- und Handelskammern die Kompetenz der Auftragsberatungsstellen und ihr Präqualifizierungsverfahren. Insofern ändert sich für die Unternehmen, die sich bisher präqualifiziert haben, nicht viel. Als Unternehmer reichen Sie einmal jährlich die erforderlichen Firmendokumente und Erklärungen ein. Nach Prüfung durch die Präqualifizierungsstelle erfolgt die Eintragung ins AVPQ. Danach erhalten Sie ein Zertifikat mit einer Identifikationsnummer. Das Zertifikat ist bundesweit ein Jahr gültig und enthält folgende Angaben: Leistungsprofil mit entsprechendem CPV-Code (Common Procurement Vocabulary – Liste von Leistungen und Liefergegenständen), Gültigkeitszeitraum der Bescheinigung, Umfang der geprüften Unterlagen. Als zertifiziertes Unternehmen sind Sie dann im Internetverzeichnis AVPQ (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) gelistet.