In Berlin wurde eine verbindliche Anwendung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) auf den 01.04.2020 festgelegt. Dies wurde mit dem Erlass II B 51 – H 1055-1/2019-2-5 vom 14.02.2020 mitgeteilt. Die Übergangsfrist gilt bis zum 31.03.2020.
Die Senatsverwaltungen für Finanzen hat mit Erlass II B 51 – H 1055-1/2019-2-5 vom 14.02.2020 die verbindliche Anwendung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) auf den 01.04.2020 festgelegt. Bis zum 31.03.2020 gilt eine Übergangsfrist.
Den Erlass im Wortlaut finden Sie hier.
Quelle: vergabeblog.de