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Thüringen: UVgO eingeführt

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In Thüringen gilt seit 01.01.2020 die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO). Diese wurde mit Inkrafttreten der Novelle des Thüringer Vergabegesetzes eingeführt. Sie verpflichtet Auftraggeber und Bieter bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen im Unterschwellenbereich zur Anwendung der eVergabe.

Das Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes und anderer haushaltsrechtlicher Vorschriften vom 30. Juli 2019 ist am 1. Dezember 2019 in Kraft getreten. Mit der Novellierung des Gesetzes soll sich der bürokratische Aufwand verringern, die Anwendungssicherheit erhöhen und der Zugang zu öffentlichen Aufträgen vereinfachen. Ebenso sollen aber auch soziale und ökologische Belange gestärkt werden. Neu eingeführt wird ein vergabespezifischer Mindestlohn in Höhe von 11,42 Euro.

Einführung der UVgO
Mit Inkrafttreten der Änderungen des ThürVgG werden bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte auch die Regelungen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) vom 2. Februar 2017 eingeführt. Die UVgO ersetzt die bislang geltende VOL/A Abschnitt 1. Mit Einführung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) wird ab 1.1.2020 bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleisungen unterhalb der EU-Schwellenwerte nun auch in Thüringen die eVergabe verbindlich.

 

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