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Erinnerung: Gesetzlicher Mindestlohn stieg zum 01.01.2020 erneut an

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Wie wir bereits letztes Jahr in unserem Blog berichtet haben, gilt zum 01.01.2020 in Deutschland ein neuer allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn. Dieser beträgt 9,35 Euro brutto je Zeitstunde.

Diese Erhöhung wurde von der Bundesregierung bereits mit der Zweiten Mindestlohnanpassungsverordnung vom 13.11.2018 auf den Weg gebracht. Die Mindestlohn-Kommission wird in der Mitte des Jahres wohl eine Empfehlung für die weitere Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ab 01.01.2021 aussprechen. Sollte die Bundesregierung dieser Empfehlung zustimmen und eine entsprechende Verordnung erlassen, wird es dann einen neuen gesetzlichen Mindestlohn geben.

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