Zum 1. Mai ist das geänderte Brandenburgische Vergabegesetz in Kraft getreten. Bisher mussten Unternehmen, die sich auf öffentliche Aufträge beworben haben, an ihre MitarbeiterInnen einen Stundenlohn von 9,19 Euro zahlen. Zum 1. Mai 2019 ist dieser Wert auf 10,50 Euro/Arbeitsstunde angestiegen.
Die nächste Erhöhung des Vergabemindestlohns folgt dann am 01.01.2020 und zwar auf 10,68 Euro pro Stunde. Ab 2021 wird er jeweils um den Prozentsatz angehoben, um den sich auch der allgemeine Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz des Bundes (MiLoG) erhöht.
Wirtschaftsminister Jörg Steinbach betont: „Mit der Änderung unseres Vergabegesetzes haben wir Sorge dafür getragen, dass der Wettbewerb um die Aufträge der öffentlichen Hand nicht zu Lasten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Betrieben ausgetragen wird.“
Im April 2019 hat das brandenburgische Parlament, auf Empfehlung der Brandenburger Mindestlohnkommission, die Änderung des Brandenburgischen Vergabegesetztes beschlossen.
Quelle: vergabeblog.de