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Architekten- und Ingenieurleistungsgesetz

Mindestlohn wird ab 01.01.2019 schrittweise erhöht

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Dank der guten wirtschaftlichen Lage steigt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland ab dem 01.01.2019 von € 8,84 auf € 9,19 brutto je Stunde. Ab dem 01.01.2020 steigt er dann nochmal auf € 9,35 brutto pro Stunde. Dies wurde mit dem Beschluss des Bundeskabinetts zur „Zweiten Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns“ vom 31. Oktober 2018 festgelegt. Insgesamt bedeutet dies einen Anstieg von 5,8 Prozent des gesetzlichen Mindestlohns.

Ob der Mindestlohn auch eingehalten wird, prüfen die Mitarbeiter des Zolls. In dieser Legislaturperiode sollen insgesamt 7.500 Stellen in den Sicherheitsbehörden des Bundes entstehen, und somit auch eine adäquate Kontrolle des gesetzlichen Mindestlohns gewährleistet werden.

Bei Nichteinhaltung des Mindestlohns drohen dem Arbeitgeber Geldbußen von bis zu € 500.000. Nicht ordentlich dokumentierte Arbeitszeiten können mit bis zu € 30.000 Strafe sanktioniert werden. Zudem kann das Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.

Für ArbeitnehmerInnen handelt es sich um eine Gesamterhöhung von rund 1,15 Milliarden Euro über die beiden Jahre hinweg.

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