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Architekten- und Ingenieurleistungsgesetz

Mindestlohn Mecklenburg-Vorpommern

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Nachdem in Mecklenburg-Vorpommern gerade erst das Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern in Kraft getreten ist, das den vergabespezifischen Mindestlohn auf 9,54 Euro pro Stunde festgesetzt hatte, ist dieser nun zum 01.10.2018 auf 9,80 Euro erhöht worden. Das sieht §1 der „Verordnung zur Festsetzung des vergaberechtlichen Mindeststundenentgelts (Mindest-Stundenentgelt-Verordnung – MSTEVO M-V) vom 07.09.2018 vor.

(Quelle: forum vergabe Monatsinfo 11/2018, S.394.) │subreport

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