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Neue Regel zur Verwendung des CPV-Codes

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Die EU-Kommission hat eine neue Vorgabe zur Verwendung der CPV-Codes bekannt gegeben. Die Angabe des CPV-Codes dient dazu, Unternehmen in den Mitgliedstaaten der EU das Auffinden eines Vergabeverfahrens zu erleichtern. Die Angabe eines falsches CPV-Codes behindert somit die Unternehmen in Ihrer Suche. Dem will die EU-Kommission entgegen treten. Nach der neuen Regelung muss bei Bekanntmachungen von

  • Lieferleistungen der Haupt-CPV-Code aus den Abteilungen 0 bis 44 oder 48,
  • Bauarbeiten der Haupt-CPV-Code aus der Abteilung 45 und
  • bei Dienstleistungen der Haupt-CPV-Code aus den Abteilungen 49 bis 98

ausgewählt werden. Die ersten beiden Ziffern geben die entsprechenden Abteilungen an und stellen die erste Ebene des als Baum aufgebauten Codes dar. Die falsche Zuordnung zur ausgeschriebenen Leistungsart wird dazu führen, dass die Bekanntmachung von der Schnittstelle zum Amtsblatt der EU abgelehnt wird. Diese Regelung tritt am 15.01.2020 für Vorinformationen und nach weiteren drei Monaten für Auftragsbekanntmachungen in Kraft. Für alle übrigen Bekanntmachungsarten tritt die Regelung weitere drei Monate später in Kraft.

Umsetzung in subreport ELViS

In subreport ELViS wurde diese Vorgabe bereits umgesetzt, so dass beim Wählen des CPV-Codes nur noch die zur Art des Auftrags (Bauauftrag, Lieferauftrag, Dienstleistungen) passenden CPV-Codes auswählbar sind.

Weitere CPV-Codes können Sie in Abschnitt II.2.2 eingetragen. Klicken Sie dazu auf „hinzufügen“.

Sie haben nun uneingeschränkten Zugriff auf alle CPV Codes.

Über weitere Neuerungen in subreport ELViS halten wir Sie hier in unserem Blog auf dem Laufenden.

 

 

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