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Neues Vergabegesetz für Thüringen beschlossen

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Am 05.07.2019 hat der Thüringer Landtag ein neues Vergabegesetz (ThürVgG) beschlossen. Dadurch wurde die Unterschwellenvergabeordnung gänzlich in Landesrecht überführt.

Die Fraktionen von Linken, SPD und Grünen sowie die AfD-Fraktion stimmten für das Gesetz. Die CDU sprach sich dagegen aus. Durch die Übernahme der UVgO wird auch die umfassende Digitalisierung der Vergaben unterhalb der Schwellenwerte (eVergabe) stufenweise eingeführt. In Zukunft besteht für staatliche Auftraggeber nur noch die Verpflichtung, die Bekanntmachung öffentlicher Aufträge in elektronischer Form auf der zentralen Landesvergabeplattform zu veröffentlichen. Gleichzeitig wird die Veröffentlichung von öffentlichen Aufträgen auf der zentralen Landesvergabeplattform für alle Auftraggeber im Sinne des § 2 ThürVgG verpflichtend.

Außerdem wurde ein vergabespezifischer Mindestlohn von 11,42 € festgesetzt.

Das neu eingeführte Bestbieterprinzips soll zum Bürokratieabbau beitragen, denn künftig sind die nach dem Thüringer Vergabegesetz vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nur noch von demjenigen Bieter vorzulegen, dem nach Durchführung der Angebotswertung der Zuschlag erteilt werden soll.

Mit dem Änderungsgesetz wird der Rechtsschutz nichtberücksichtigter Bieter gestärkt: Verstößt ein öffentlicher Auftraggeber zukünftig gegen die Pflicht zur Information der Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, wird dies mit der Unwirksamkeit des Vertrages sanktioniert (§19 Abs.2 a ThürVgG).

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