Im Februar dieses Jahres wurde die VOB/A 2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Für den Bund und zahlreiche Bundesländer ist die Anwendung von Abschnitt 1 bereits vorgeschrieben. Die Abschnitte 2 und 3 bedurften der Änderung der statischen Verweise in der Vergabeverordnung (VgV) bzw. in der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VgVSV). Nach der Bekanntmachung der entsprechenden Änderungsverordnung im BGBl. I Nr. 27 S. 1082 (17.7.2019) sind die VOB/A-EU sowie die VOB/A-VS seit 18.07.2019 anzuwenden. Die Änderungen der VOB/A 2019 wurden jetzt in das Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB 2017) eingearbeitet. Die aktuelle Ausgabe des Vergabehandbuchs mit Stand 2019 ist seit 1. August anwendbar. Formblätter, die in elektronische Systeme eingearbeitet werden müssen, sind spätestens ab dem 01. Februar 2020 anzuwenden.
Formblätter und Richtlinien des VHB wurden angepasst
Aufgrund der Änderungen der VOB/A 2019 mussten Formblätter und Richtlinien des VHB angepasst werden. Einige Regelungen, u.a. die Gleichstellung von Beschränkter Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb und Öffentlicher Ausschreibung, zogen inhaltlich eine Anpassung von Richtlinien (111, Anhang 13) nach sich. Bei anderen Regelungen kam es zur Änderung zahlreicher Formblätter bzw. zur Einführung eines neuen Formblattes. Darüber hinaus wurden die Formblätter für vertragsrechtliches Einschreiten des Auftraggebers stärker aufgegliedert und der Bereich der Rahmenvereinbarungen neu strukturiert. Es gibt nun eine Übersicht mit Zuordnung aller VHB-Formblätter zu den Vergabeverfahren. Diese soll den Einstieg in das VHB erleichtern und den Umgang mit den neuen Formblättern erläutern.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat in seinem Schreiben vom 23.7.2019 zur Aktualisierung des Vergabehandbuchs auf den Stand 2019 die wesentlichen Aspekte der vorgenommenen Änderungen dargestellt. In der „Dokumentation der Änderungen“ werden die Änderungen im Einzelnen aufgeführt und kurz begründet.
Einbettung der geänderten elektronischen Formulare bis Februar 2020
Die Aktualisierung des VHB 2017 auf den Stand 2019 ist ab 1.8.2019 anwendbar. Formblätter, die in elektronische Systeme integriert werden müssen, sind spätestens ab dem 1.2.2020 anzuwenden. Insbesondere zu Angaben zum Ausschluss der Nachforderung, zum Ausschluss der Möglichkeit, mehr als ein Hauptangebot abzugeben und zu den vorgesehenen Zuschlagskriterien in nationalen Vergabeverfahren ist die Nummer 10 des Formblattes Aufforderung zur Angebotsabgabe zu nutzen. Die im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen können ggf. auch in den Nummern 3.1 und 3.2 der alten Aufforderung zur Angebotsabgabe aufgeführt werden.
Überarbeitete Formulare im Vergabemanagementsystem ELViS
Spätestens zum 01. Februar 2020 werden die neuen Formulare in subreport ELViS zur Verfügung stehen. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, die neuen Formulare bereits vor genanntem Termin für Sie auf subreport ELViS bereit zu stellen. Wie gewohnt können die neuen Formulare als eigene Formulare auf subreport ELViS hinterlegt werden. Dadurch können sie Bestandteil der Dokumentation in der Vergabeakte werden.
Die aktualisierten Formulare finden Sie hier. Den Erlass des Ministeriums finden Sie hier.