Durch die erste Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Vergabeerlasses (Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit) tritt in Mecklenburg-Vorpommern der 1. Abschnitt der neuen VOB/A 2019 vom 31.01.2019 in Kraft.
10. Mai 2019
von subreport
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