Die coronabedingt erstmals Mitte Mai 2020 angehobenen Wertgrenzen gelten in Sachsen-Anhalt bis zum 31. Dezember 2022 fort, wie das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten bekannt gab. Eine entsprechende Verordnung soll zum Jahresbeginn in Kraft treten.
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19. Januar 2022
von subreport
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