Die coronabedingt erstmals Mitte Mai 2020 angehobenen Wertgrenzen gelten in Sachsen-Anhalt bis zum 31. Dezember 2022 fort, wie das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten bekannt gab. Eine entsprechende Verordnung soll zum Jahresbeginn in Kraft treten.
19. Januar 2022
von subreport
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