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Sachsen-Anhalt: Verlängerung der vereinfachten Vergabeverfahren bis Ende 2022

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Die coronabedingt erstmals Mitte Mai 2020 angehobenen Wertgrenzen gelten in Sachsen-Anhalt bis zum 31. Dezember 2022 fort, wie das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten bekannt gab. Eine entsprechende Verordnung soll zum Jahresbeginn in Kraft treten.

  • Bei Leistungen nach VOL/A sind bis zum höchstmöglichen durch EU-Recht zulässigen Auftragswert von 215.000 Euro beschränkte Ausschreibungen (vor Mitte Mai 2020: bis 50.000 Euro) und freihändige Vergaben (25.000 Euro) möglich.
  • Bei Bauleistungen (VOB/A) sind bis zum höchstmöglichen durch EU-Recht zulässigen Auftragswert von 5,382 Millionen Euro beschränkte Ausschreibungen (je nach Gewerk zwischen 50.000 und 150.000 Euro) sowie bis zu einem Auftragswert von 2,5 Millionen Euro freihändige Vergaben möglich.
  • Zur Deckung kurzfristiger Bedarfe sieht die neue Verordnung eine Anhebung der Wertgrenzen für Direktkäufe von Liefer- und Dienstleistungen auf 5.000 Euro sowie von Bauleistungen auf 10.000 Euro vor. Diese lagen vor der Pandemie für Liefer- und Dienstleitungen bei 500 Euro und für Bauleistungen bei 3.000 Euro (seit Mai 2020 bei 5.000 Euro).

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachen-Anhalt

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