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Bayern: Erhöhung der Wertgrenzen bis 31.03.2022 verlängert

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Das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration hat die in der Bekanntmachung über die „Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich“ (IMBek) unter Nr. 1.2.11, ursprünglich bis zum 31. Dezember 2021 geltende befristete Erhöhung von Wertgrenzen für Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen im Unterschwellenbereich bis zum 31. März 2022 verlängert.

Damit bleibt es bei staatlichen und kommunalen Auftragsvergaben bis zum 31. März 2022 bei folgender Regelung:

– In der Corona-Krise begründete Beschaffungen (insbesondere medizinische Bedarfsgegenstände und Leistungen, die der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs in der Verwaltung dienen) dürfen bis zu einer Wertgrenze in Höhe von 25.000 € netto durch Direktauftrag gemäß § 14 der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) durchgeführt werden.

– Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb des jeweiligen EU-Schwellenwertes gemäß § 106 Abs. 2 Nummern 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) dürfen im Wege der Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb oder im Wege der Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden.

Die aktuelle Wertgrenzenübersicht des Auftragsberatungszentrums Bayern e.V. finden Sie hier.

Quelle: Auftragsberatungszentrum Bayern e.V.

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