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Corona-Krise: Auch Bayern hebt Wertgrenzen für Direktaufträge nach § 14 UVgO an

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Auch die bayerische Staatsregierung hat mit der Verwaltungsvorschrift vom 24.03.2020 Erleichterungen im Bezug auf Vergaben veröffentlicht, die die Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus betreffen.

Die Änderungen der Wertgrenzen im tabellarischen Überblick:

* alle angegebenen Werte sind Nettowerte

Den gesamten Erlass finden Sie hier.

Quelle: Staatskanzlei Bayern

 

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