Auch die bayerische Staatsregierung hat mit der Verwaltungsvorschrift vom 24.03.2020 Erleichterungen im Bezug auf Vergaben veröffentlicht, die die Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus betreffen.
Die Änderungen der Wertgrenzen im tabellarischen Überblick:
* alle angegebenen Werte sind Nettowerte
Den gesamten Erlass finden Sie hier.
Quelle: Staatskanzlei Bayern