Auch das Finanzministerium des Landes Niedersachsen hat die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen, die die Eindämmung des Coronavirus betreffen, erleichtert.
Bis vorerst 30.05.2020 wird die Schwelle für einen Direktauftrag nach § 14 UVgO auf 20.000 Euro angehoben.
Der Erlass im Wortlaut:
„Im Anwendungsbereich der Verwaltungsvorschrift (VV) zu § 55 Landeshaushaltsordnung (LHO) können Vergabestellen abweichend von § 14 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) vorerst bis zum 31.05.2020 in der Corona-Krise begründete Beschaffungen von Liefer- und Dienstleistungen, insbesondere Leistungen von besonderer Dringlichkeit im Wege des Direktauftrages durchführen, wenn der geschätzte Auftragswert 20 000 EUR ohne Umsatzsteuer nicht erreicht oder überschreitet.“
Den Erlass als pdf-Dokument finden Sie hier.
Quelle: Finanzministerium des Landes Niedersachsen