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Corona-Krise: Niedersachsen hebt Wertgrenze für Direktauftrag gemäß § 14 UVgO an

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Auch das Finanzministerium des Landes Niedersachsen hat die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen, die die Eindämmung des Coronavirus betreffen, erleichtert.

Bis vorerst 30.05.2020 wird die Schwelle für einen Direktauftrag nach § 14 UVgO auf 20.000 Euro angehoben.

Der Erlass im Wortlaut:

„Im Anwendungsbereich der Verwaltungsvorschrift (VV) zu § 55 Landeshaushaltsordnung (LHO) können Vergabestellen abweichend von § 14 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) vorerst bis zum 31.05.2020 in der Corona-Krise begründete Beschaffungen von Liefer- und Dienstleistungen, insbesondere Leistungen von besonderer Dringlichkeit im Wege des Direktauftrages durchführen, wenn der geschätzte Auftragswert 20 000 EUR ohne Umsatzsteuer nicht erreicht oder überschreitet.“

Den Erlass als pdf-Dokument finden Sie hier.

Quelle: Finanzministerium des Landes Niedersachsen

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