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Corona-Krise: NRW mit Erlass zur Erleichterung von Beschaffungen zur Eindämmung des Coronavirus

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Das Ministerium für Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen hat durch einen Erlass vom 27.03.2020 Erleichterungen für die Vergabe von Leistungen und Materialien zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus ermöglicht.

Die wichtigsten Punkte als Auszug:

„Unterhalb des EU-Schwellenwertes wird die Wertgrenze fürden Direktauftrag auf 3.000 Euro angehoben und für den Einkauf von Waren und Dienstleistungen, die der Eindämmung und kurzfristigen Bewältigung der Corona-Epidemie und/oder der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs dienen, wird die Unterschwellenvergabeordnung bis zum 30.06.2020 ausgesetzt.“

Die im Erlass genannten Regelungen können sofort zur Anwendung gebracht werden.

Den kompletten Erlass finden Sie hier.

Quelle: Ministerium für Finanzen des Landes NRW

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