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Corona-Krise: EU-Kommission veröffentlicht Leitfaden zum EU-Vergaberecht

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Die EU-Kommission hat einen Leitfaden veröffentlicht, damit die EU-Staaten die Vergaberegeln in dieser Notsituation schnell anwenden und Schutzausrüstung, Medikamente und Beatmungsgeräte anschaffen und liefern können. Das europäische Vergaberecht biete sei so flexibel, dass dringend benötigte Güter in der Coronakrise binnen Tagen oder sogar Stunden gekauft werden könnten.

Im Leitfaden werden alle flexiblen Lösungen, die der europäische Rahmen für die öffentliche Vergabe bietet, detailliert erläutert.

Das BMWi begrüßt die Veröffentlichung und ergänzt:

Auf EU-Ebene sind keine Verfahrensschritte geregelt. In der Praxis bedeutet dies, dass die Behörden so schnell handeln können, wie es technisch/physisch möglich ist, und dass das Verfahren de facto eine Direktvergabe darstellt, die lediglich den physischen/technischen Zwängen im Zusammenhang mit der tatsächlichen Verfügbarkeit und Schnelligkeit der Lieferung unterworfen ist.

Den gesamten Leitfaden finden Sie hier.

Quelle: BMWi, EU-Kommission

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