In Niedersachsen gilt die Unterschwellenvergabeordnung seit dem 01.01.2020. Das Gesetz sieht außerdem eine Übergangsvorschrift zur Nutzung elektronischer Mittel vor. Gemäß § 17 Abs. 4 NTVergG findet § 38 Abs. 2 und 3 UVgO auf Vergaben, die zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni 2020 begonnen haben, keine Anwendung. Dementsprechend gilt die Übergangsfrist, ab der Vergaben rein elektronisch durchgeführt werden müssen, noch bis zum 30. Juni 2020.
Die Samtgemeinde Sachsenhagen sieht sich auf die mit der eVergabe einhergehenden Herausforderungen gut vorbereitet. So wurden bereits 15 Mitarbeiter über das Thema elektronische Vergabe geschult.
Der Bürgermeister der Samtgemeinde sieht jedoch nicht nur positive Aspekte bei der eVergabe. Bieter müssten sich teilweise auf mehreren eVergabe-Plattformen registrieren, um alle relevanten Ausschreibungen zu erhalten und sich auf diese bewerben zu können.
Die Firma subreport Verlag Schawe GmbH erfüllt durch die Schaffung einer XVergabe-konformen Plattform bereits alle Voraussetzungen, um an dem geplanten Vorhaben der XVergabe partizipieren zu können. Die XVergabe sieht vor, dass alle Vergabeplattformen eine geminsame Schnittstelle aufweisen, durch die die Bieter sich nicht mehr auf mehreren Plattformen anmelden müssen, um an allen Ausschreibungen teilnehmen zu können. Über den Stand der XVergabe informieren wir sie ebenfalls hier im Blog.
Quelle: Schaumburger Nachrichten