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5. Dezember 2017
von subreport
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Pflicht zur direkten elektronischen Bereitstellung von Vergabeunterlagen: Erste Erfahrungen aus der Praxis
Gastbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Karsten Lisch

Das aktuelle Vergaberecht zwingt öffentliche Auftraggeber, die Vergabeunterlagen für alle interessierten Unternehmen direkt zum Abruf bereit zu halten. Das ist für Bieter komfortabel, kann aber zu Überraschungen und unerwünschten Komplikationen im Verfahren führen.