subreport Blog

Außerordentliche Dringlichkeit für die Beschaffung medizinischer Schutzausrüstung durch Krisenstab festgestellt

| Keine Kommentare

Folgende Beschlüsse hat der gemeinsame Krisenstab von BMI und BMG (Tagung vom 03.03.2020) gefasst:

1) Der Krisenstab stellt die außerordentliche Dringlichkeit für die Beschaffung medizinischer Schutzausrüstung fest. Das BMG beschafft diese zentral für Arztpraxen, Krankenhäuser sowie für Bundesbehörden.
2) Im Bundesanzeiger wurde am 04.03. eine Anordnung des BMWi veröffentlicht, wonach der Export von medizinischer Schutzausrüstung (Atemmasken, Handschuhe, Schutzanzüge etc.) ins Ausland verboten ist. Ausnahmen sind nur unter engen Voraussetzungen möglich, u.a. im Rahmen konzertierter internationaler Hilfsaktionen.
3) Der Krisenstab empfiehlt, dass Deutsche im europäischen Ausland, die sich auf Anweisung lokaler Behörden in Quarantäne begeben müssen, diese zu Ende führen. Damit wird entschieden, dass die Landsleute, die in einem Hotel auf Teneriffa in Quarantäne sind, nicht vor dem 10. März 2020 zurückkehren können.
4) Das Auswärtige Amt nimmt in seinen Reisehinweisen auf, dass auf Kreuzfahrtschiffen ein erhöhtes Quarantäne-Risiko besteht.
5) Die Zusammenarbeit zwischen Krisenstab und Bundesländern wird verstärkt. Die Bundesländer benennen entsprechende Kontaktpersonen.

Quelle: Bundesgesundheitsministerium, vergabeblog.de

Autor

Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert.