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Architekten- und Ingenieurleistungsgesetz

Bund: Sonderregelungen für Preisgleitklauseln bis 30.6.2023 verlängert

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Das Bundesbauministerium (BMWSB) hat die Sonderregelungen für Preisgleitklauseln wegen der Lieferengpässe und Preissteigerungen wichtiger Baumaterialien als Folge des Ukraine-Kriegs bis zum 30.6.2023 verlängert. Das geht aus einem Schreiben des Ministeriums vom 6.12.2022 hervor.

In den Monaten August und September 2022 sei für Teile der Produktgruppen ein Trend zur Stabilisierung erkennbar, heißt es in dem Schreiben. Ob sich dieser Trend fortsetze, sei aber derzeit noch nicht absehbar. Die Sonderregelungen würden daher bis zum 30.6.2023 verlängert.

Hintergrund

Mit Erlass BW I 7-70437/9#4 vom 25.3.2022 wurden, zunächst befristet bis zum 30.6.2022, Sonderregelungen zum Umgang mit den Lieferengpässen und Materialpreissteigerungen aufgrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine eingeführt. Am 22.6.2022 wurden die Sonderregelungen bis zum 31.12.2022 verlängert. Gleichzeitig wurden Regelungen nachgeschärft und eine alternative Methode zur Ermittlung der Basiswerte für die Stoffpreisgleitklausel eingeführt (Formblatt 225a VHB).

Sie finden das Schreiben hier.

Quelle: Datenbank VergabePortal, Zugriff am 13.1.2023

 

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