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Bundesverwaltung führt elektronische Rechnung ein

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Zum 27.11.2019 wurde die elektronische Rechnung (E-Rechnung) flächendeckend von der Bundesverwaltung eingeführt. Seit dem 27.11.2019 können Zulieferer der Bundesverwaltung Rechnungen elektronisch einreichen.  Nachhaltigkeitsaspekte und die Verkürzung der Zeit zwischen Rechnungsstellung und Begleichung sind die erhofften Folgen.

Bereits seit dem 27. November 2018 ist die Annahme von E-Rechungen für die obersten Bundesbehörden und Verfassungsorgane des Bundes Pflicht. Seit dem 27. November 2019 gilt dies nun auch für alle weiteren Behörden der Bundesverwaltung. Bis zum 27.11.2020 können Rechnungen weiterhin auch in Papierform eingereicht werden. Bis zum 18. April 2020 müssen die Bundesländer dies in eigenen Gesetzgebungen reglen. Durch das Onlinezugangsgesetz (OZG) werden Bund und Länder verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen bis 2022 auch elektronisch anzubieten.

Ab sofort können E-Rechnungen über eine intuitive Weboberfläche erstellt und eingereicht werden. Ebenfalls bereits möglich: Der Upload sowie die Einreichung via E-Mail einer schon erstellten E-Rechnung. Diese Lösung stellt das Bundesinnenministerium auch den Bundesländern zur Mitnutzung zur Verfügung.

Quelle: vergabeblog.de

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