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10. August 2017
von EDV subreport
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Mängelrüge per E-Mail: Trotz fehlender Unterschrift ist die Einhaltung der Schriftform gewährleistet!
Auch mit einer "einfachen" E-Mail kann die Verjährungsfrist für Mängelansprüche wirksam verlängert werden.

Mit Beschluss vom 22.06.2016 (Az. 16 U 145/15) hat das OLG Köln entschieden, dass eine Mängelrüge per E-Mail das Schriftformerfordernis des § 13 Abs. 5 VOB/B erfüllt. Das Gericht vertritt die Auffassung, dass die Übersendung der Mängelrüge per E-Mail der … Weiterlesen