Mit Beschluss vom 22.06.2016 (Az. 16 U 145/15) hat das OLG Köln entschieden, dass eine Mängelrüge per E-Mail das Schriftformerfordernis des § 13 Abs. 5 VOB/B erfüllt. Das Gericht vertritt die Auffassung, dass die Übersendung der Mängelrüge per E-Mail der … Weiterlesen
![](https://blog.subreport.de/wp-content/uploads/2015/02/Paragraph-150x150.jpg)
10. August 2017
von EDV subreport
Keine Kommentare