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Vergaberechtsreform: Aktuelle Synopse zum Entwurf des GWB

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Seit dem 5. Mai liegt der „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz – VergModG)“ vor. Diese Novelle, die am 24. Juni 2015 vom Bundeskabinett beschlossen werden soll, ist der erste Schritt eines zweistufigen Verfahrens. In dieser ersten Stufe erfolgt die grundlegende Neufassung des 4. Teiles des GWB (§§ 97 ff.). Im Herbst 2015 beginnt dann die zweite Stufe, in der die Neufassung der VgV und der SektVO und die neue Rechtsverordnung zur Konzessionsvergabe erfolgen.

Die vorliegende Novelle stellt einen Paradigmenwechsel für die Struktur des Vergaberechts dar. Das GWB soll alle wesentlichen Regelungen zur Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen enthalten und bildet somit ein einheitliches Dach über allen Verordnungen. Dies ist der Grund dafür, dass der 4. Teil des GWB nicht etwa schlanker und übersichtlicher wird, sondern mit künftig 89 Paragraphen wesentlich umfangreicher und ausdifferenzierter ausfallen wird.

Bitkom Consult-Vergaberecht hat eine aktuelle Synopse zu den geplanten Änderungen im Entwurf des GWB erstellt und uns zur Verfügung gestellt. Einige interessante Aspekte lassen schon jetzt erkennen, in welche Richtung es ab 2016 geht.
[gview file=“http://blog.subreport.de/wp-content/uploads/2015/06/150521-synopse-gwb.pdf“]

Mit dem Kabinettbeschluss zur GWB-Novelle liegt die Bundesregierung im Zeitplan, den sie im Eckpunktepapier vom Januar dieses Jahres festgelegt hatte. Dieser sieht die folgenden weiteren Schritte vor:

  • Gesetzgebung Bundestag und Bundesrat: Herbst 2015
  • Kabinettbeschluss zu den Verordnungen: Herbst 2015
  • Bundesrat-Zustimmung: Winter 2015/2016
  • Inkrafttreten Umsetzung: 18. April 2016

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